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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Adam Eis und Tiefkühlkost GmbH 


Stand: Juli 2021

Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Adam Eis und Tiefkühlkost GmbH und den Bestellern unserer Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend Kunden). Sie gelten für Privatkunden und Besteller, die Unternehmer gemäß §14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 
Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausschließlich schriftlich zu. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis dieser die Lieferung / Leistung vorbehaltlos ausführen, ohne erneut zu widersprechen.

1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen unserer Kunden werden nur durch schriftliche Bestätigung unserer Geschäftsleitung oder durch  Auslieferung der Ware angenommen.

2. Preise
Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste.

3. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeitskampfes, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten. 

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht über: 

4.1. Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort. 

4.2. Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware unseren Lagerraum, bzw. unsere Laderampe verlassen hat. 

5. Abnahmeverzug

Befindet sich der Kunde in Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden ggfs. ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 

6. Lieferung

Lieferungen erfolgen vereinbarungsgemäß. Im Falle höherer Gewalt oder Störungen der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes auch im Falle der Zuziehung von Zulieferanten verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl vom Eintritt als auch der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt. Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, wenn sich die Erfüllung länger als einen Monat verzögert. Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadensersatzansprüche im Rahmen der Bestimmungen unter Ziffer 8. geltend machen, sofern die Voraussetzungen von Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. 

7. Mängelansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung zu untersuchen. Er muß hierzu Stichproben von mindestens 1 % der Ware vornehmen. Bei Anlieferung erkannte Mängel müssen sofort schriftlich oder per E-Mail gerügt werden (Absendung genügt). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung schriftlich oder per e-mail gerügt werden (Absendung genügt). Die Rügefrist gilt auch für eine fehlerhafte Strichcodierung der Ware. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung der Kaufsache nicht erkennbar waren, sind uns, sobald sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erkennbar werden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, per Telefax oder e-mail anzuzeigen (Absendung genügt). Auf nicht rechtzeitig gerügte Mängel kann sich der Vertragspartner nicht berufen. 

Ansprüche wegen Lieferung einer fehlerhaften Menge kann der Kunde nur geltend machen, wenn die fehlerhafte Menge sogleich bei Übernahme gerügt und schriftlich im Lieferschein oder einem sonstigen Frachtdokument aufgenommen worden ist 
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Kunden die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:


a) Im Falle der Nacherfüllung steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen ihm seine sonstigen gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln zu.

b) Weicht die Beschaffenheit der Ware nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab, steht dem Kunden nach unserer Wahl nur ein Recht auf angemessene Minderung oder Nachbesserung zu.

c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt einer der nachfolgend genannten Fälle vor:


- der Mangel beruht auf einem vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen,

- der Mangel wurde arglistig verschwiegen,

- der Mangel wird von einer von uns übernommenen Beschaffenheitsgarantie erfasst, welche dem Kunden im Garantiefall ausweislich der Garantieerklärung auch Schadenersatzansprüche einräumt,

- der Mangel beruht auf der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Beachtung erst die Voraussetzungen einer konkreten Vertragserfüllung schaffen (sog. Kardinalpflichten), durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 
Vor Weiterverarbeitung oder Weiterverkauf reklamierter Ware ist uns Gelegenheit zur Prüfung der Reklamation zu geben. Wird die Ware nicht ordnungsgemäß gelagert, insbesondere bei Tiefkühlware die Tiefkühlkette von minus 18 °C unterbrochen, entfällt jegliche Gewährleistung.

8. Schadensersatz, Haftung

Bei Pflichtverletzungen jeglicher Art, mangelhafter Lieferung, unerlaubter Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen, den Vertragszweck gefährdenden Vertragspflicht. Weitere gesetzliche Haftungsvoraussetzungen so wie einzelvertraglich geregelte Haftungsbedingungen behalten wir uns vor. Unsere Haftung, ist jedoch ausgenommen bei Vorsatz auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises. Nutzlose Aufwendungen können in keinem Fall geltend gemacht werden. Die im obigen Absatz genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie im Falle von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Ware an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Haftungsschuldners. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben stets Vorrang. Im Falle einer Haftung für Vorsatz sowie bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen. 

9. Eigentumsvorbehalt 
9.1. Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Die Verfügung über die Ware darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehende Forderung gegen Dritte wird sicherheitshalber an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Sobald von uns Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, hat der Kunde uns gegenüber offenzulegen, an welche Abnehmer die Ware weiterveräußert wird und in welcher Höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehen. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter bzw. Vollstreckungsbeamter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden. Der Kunde hat diese auf unser Eigentum hinzuweisen. Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer wird
stets für uns vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns. 
9.2. Für den Fall der Insolvenz des Kunden wird vereinbart, dass sämtliche bestellte Sicherheiten auch für den Fall gelten, dass der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht nach § 103 InsO ausübt und die Erfüllung des Vertrages wählt. Der ursprünglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder andere bestellte Sicherheiten können daher von uns auch in dem Fall geltend gemacht werden, dass die im Rahmen des Wahlrechts vom Insolvenzverwalter ursprünglich gewählte Erfüllung des Vertrages fehlschlägt. Bei Änderung der Gesetzes- und Rechtslage ist vorliegende Klausel entsprechend dem wirtschaftlichen oben genannten Zweck.

10. Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrecht
Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer) hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug zu erfolgen. Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Einzelfall vor. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Es ist ihm nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben, es sei denn, die Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles tritt ohne weiteres Verzug ein. In diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung durchzuführen. Wir sind berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch Erklärung gegenüber dem Käufer ohne Fristsetzung zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer seine Zahlungen ernsthaft und endgültig verweigert, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder außergerichtliche Vergleichsverhandlungen eingeleitet sind. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Der Kunde hat auf Anforderung sämtliche in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, einschließlich derjenigen Gegenstände, die uns zur Sicherung unserer Forderungen übereignet wurden, herauszugeben. Eine in der Hereinnahme von Wechseln etwa liegende Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet, gegen Rückgabe des Wechsels bar zu zahlen.

11. Leihgegenstände

Die dem Kunden im Rahmen gesonderter Vereinbarungen überlassenen Leihgegenstände (Paletten, Container, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel u. dgl.) verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten in unserem Eigentum. 
Der Kunde darf sämtliche Leihgegenstände nur zum vereinbarten, bestimmungsgemäßen Zweck, insbesondere der ausschließlichen Lagerung der von uns bezogenen Waren und am vereinbarten Ort nutzen. 
Die Gefahr und die Kosten für Anschluss und Betrieb der Leihgeräte trägt der Kunde. Die Adam Eis und Tiefkühlkost GmbH haftet nicht für technische Störungen der Geräte und daraus resultierende Folgen. (Insoweit wird den Kunden vorsorglich der Abschluß einer Wareninhaltsversicherung auf eigene Rechnung für die überlassenen Kühl - und Tiefkühlmöbel angeraten.)
Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich an uns in gereinigtem Zustand herauszugeben. 
Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch, z.B. Zurückbehaltungsrechte, sind für Kaufleute ausgeschlossen, es sei denn diese sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 
Der Kunde darf die Geräte an Dritte weder verpfänden, veräußern, vermieten, verleihen noch kostenlos überlassen. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind der Adam Eis und Tiefkühlkost GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, gleiches gilt bei Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

12. Datenschutz
Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass die Adam Eis und Tiefkühlkost GmbH die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 

13. Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde. 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Grüneberg.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckklagen, das für den Sitz der Adam Eis und Tiefkühlkost GmbH örtlich und sachlich zuständige Amts- oder Landgericht.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies gilt für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, soweit dem nicht zwingend nationales oder internationales Recht entgegensteht.